Kürzlich bekam ich folgende E-Mail:
„Sehr geehrter Herr Wuttke, der Grenzpunkt befindet sich an einer Gartensäule. Man sieht eine Kerbe. Ich will die Säule entfernen. Ich habe den Punkt mit Zentimeterangabe zum Nachbargrundstück fotografisch dokumentiert. Mein Nachbar ist nicht einverstanden. Was soll ich tun?
Freundliche Grüße Karl Z. aus Pausa“
Meine Antwort war:
„Sehr geehrter Herr Z.,
bei dem Zeichen mit der geschilderten Abmarkung handelt es sich sicherlich um ein sogenanntes „Meißelzeichen“. Der ÖbVI hat zur zentimetergenauen Kennzeichnung des Grenzpunktes ein Kerbe in die Säule eingeschlagen oder mit einem Trennschleifer geritzt (Foto).
Damit ist die Grenzsäule nicht mehr ohne weiteres zu entfernen. Das Zeichen ist eine amtliche Grenzmarke.
Das Entfernen oder Beschädigen durch die Angrenzer ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sollte sich das Meißelzeichen am unteren Ende der Säule befinden, können Sie die Säule natürlich oberhalb des Zeichens abschneiden. Wenn das nicht möglich ist, muss das Grenzzeichen vor dem Entfernen der Gartensäule gesichert werden. In Sachsen sind die ÖbVI’s dafür zuständig. Eine Eigendokumentation reicht nicht aus!
Der ÖbVI prüft den Sachverhalt, führt ggf. eine Messung aus und teilt ihnen mit, wann Sie mit dem Ausgraben der Zaunsäule beginnen können. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Grenzpunkt durch eine Grenzwiederherstellung wieder abzumarken, zum Beispiel durch das Setzen eines Grenzsteins. „
Weitere Informationen rund um das Thema Grenzpunktsicherung finden Sie auf www.wuttke-vermessung.de
Sie benötigen eine Sicherung oder Grenzwiederherstellung? Hier finden Sie gleich unsere Anträge auf Grenzpunktsicherung und Grenzwiederherstellung.
13.11.2018, 09:57