Da irrt Herr N. – Wegerechte werden im Liegenschaftskataster nicht dargestellt
Vor kurzem bekam ich einen Anruf. Ein Eigentümer verlangte auf dem Nachbargrundstück eine Berichtigung des Liegenschaftskatasters. Ich hatte dort im Zuge einer Katastervermessung ein Weg als Nutzung entfernt. Damit war er nicht einverstanden, denn es wäre der Weg, wo er ein Wegerecht besäße.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke, aber Wegerechte werden dort nicht geführt. Sie sind im Grundbuch gesichert. Zu den Bestandsdaten, die im Liegenschaftskataster eingetragen werden, gehört auch die Nutzung mit ihren Nutzungsgrenzen. Dabei wird die tatsächliche Nutzung erfasst.
Im vorliegenden Fall war bei der Bestandserfassung eine Unterscheidung von Nutzungen nicht möglich, da der Weg nicht mehr erkennbar war. Somit wurden die ehemaligen Nutzungsgrenzen entfernt. Ein Wegerecht bleibt auch bei nicht vorhandener Darstellung in den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters erhalten. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich.
Das Verlangen von Herrn N. ist nicht begründet.
Nutzungsänderungen können sie unter www.wuttke-vermessung.de bestellen.
24.08.2017, 12:14