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17.09.2015

Abstandsflächen und Abstände: Ab wo wird der Abstand laut Sächsischen Straßengesetz bei Staats- und Kreisstraßen gemessen?

Abstandsflächen und Abstände: Ab wo wird der Abstand laut Sächsischen Straßengesetz bei Staats- und Kreisstraßen gemessen?

Anfangs des Monats habe ich wieder zu Abstandsflächen und Abständen für bauliche Anlagen einen Vortrag gehalten. Gastgeber war der VWA in Dresden.

Ein Frage blieb unbeantwortet. Das möchte ich jetzt nachholen. leider etwas verspätet, da die Software nicht funktionierte und ich dann die Sache vergessen habe. ich bitte um Entschuldigung. Hier die noch offenen Frage:

Ab wo wird der Abstand laut Sächsischen Straßengesetz bei Staats- und Kreisstraßen gemessen, indem

Bauliche Anlagen nicht errichtet (20 Meter)
Bauliche Anlagen genehmigungsbedürftig (40m)
sind?

Klare Antwort: Gemessen wird vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn,

Alles nachzulesen im $ 24 des SächsStrG.

Für weitere Fragen und Meinungen zum Thema Abstandsflächen und Abstände für Gebäude stehe ich in diesem Blog gern zu Verfügung.

Nutzen sie bitte die Möglichkeit.

Detlef Wuttke

17.09.2015, 13:04