Lage-und Höhenplan

Eine gute Planung benötigt auch einen guten Lage- und Höhenplan. Er bildet die Grundlage zur Einordnung des Hauses in das Baugrundstück. Natürlich gibt es viele vorhandene Datenbestände, die genutzt werden können. Dies sind zum Beispiel die amtlichen Flurkarten oder Luftbilder. Viele Datenbestände können direkt aus dem Internet beschafft und genutzt werden.

Die Genauigkeit ist jedoch häufig für die weitere Planung nicht ausreichend oder die Datenbestände sind nicht aktuell. Wichtige Höhenangaben fehlen oft. Darum ist es in den meisten Fällen erforderlich, einen aktuellen Lage- und Höhenplan zu erstellen. Er enthält alle wichtigen topografischen Informationen, die für die folgende Planung und Entwicklung des Lageplans zum Bauantrag erforderlich sind.

Bei weiteren Fragen können Sie mein Vermessungsbüro in Chemnitz kontaktieren. Ich stehe Ihnen bei Ihrem Vorhaben zur Seite und erstelle für Sie den Lage- und Höhenplan.

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FAQ Lage-und Höhenplan

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst

Lage- und Höhenplan vom ÖbVI zeichnen lassen

Die Erstellung von Lage- und Höhenplänen nach vorheriger Geländeaufnahme muss nicht unbedingt durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erbracht werden. Als Sachverständiger für dieses Gebiet hat er jedoch die fachlich und rechtlich beste Kompetenz. Er ist in der Lage, die Grenzsituation frühzeitig einzuschätzen und Handlungsempfehlungen zu geben.

Angaben zum Baugrundstück wie die Flurstücksnummer reichen bei der Beauftragung aus. Eine Darstellung mit der einskizzierten Lage des Bauvorhabens verbessert die Aussagekraft des Lage- und Höhenplans und verhindert unnötigen Messaufwand in den Grundstücksteilen, in denen keine Baumaßnahmen geplant sind. Weiterhin sollte angegeben werden, ob der Baumbestand aufzumessen und in einem Verzeichnis einzutragen ist. Der zusätzliche Aufwand ist notwendig, wenn im Zuge des Hausbaus Fällgenehmigungen benötigt werden. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist der Spezialist für Lage- und Höhenpläne und kann Ihnen ebenso den Lageplan zum Baulasteintrag darstellen.

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Kosten für den Lage- und Höhenplan nach HOAI

Die HOAI – die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – zeigt eine Möglichkeit der Einstufung und Honorarermittlung auf und gibt dem Bauherrn damit einen guten ersten Anhaltspunkt für die entstehenden Kosten. Die Vermessungsleistungen gehören jedoch nicht zum verbindlich geregeltem Teil der aktuellen HOAI (aktuelle Ausgabe: 2013). In der Praxis wird eine Vergütungsvereinbarung zwischen Bauherrn und ÖbVI getroffen. Es lohnt sich, die Angebote der Ingenieure zu vergleichen. Kostengünstiger ist es, wenn alle Vermessungsleistungen rund um den Hausbau zusammen beauftragt werden.

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Der Unterschied zwischen Lage- und Höhenplan

Um einen Punkt im Gelände zu erfassen und darzustellen werden drei Koordinaten benötigt – zwei Lagekoordinaten sowie eine Höhenangabe.

In einem Plan kann man immer nur zwei Koordinaten graphisch darstellen. In der geodätischen Praxis hat es sich bewährt, die Lage der Topografie maßstäblich darzustellen. Das ist ein Lageplan. Wird der Lageplan zusätzlich mit Höhenangaben versehen, spricht man vom Lage- und Höhenplan. Beides sind großmaßstäbliche Karten. Der Regelmaßstab ist 1:500, das bedeutet zwei Millimeter auf der Karte entsprechen einem Meter in der Natur. Einen reinen Höhenplan gibt es nicht. Gekoppelt mit jeweils einer Lagedimension spricht man von Längs- bzw. Querprofilen, also von maßstäblichen Darstellungen in Form von Geländeschnitten.

Wenn man ein Haus errichten will, benötigt man einen Lage- und Höhenplan. Sind zusätzliche Geländeschnitte, also Profile, notwendig, können diese aus dem Lage- und Höhenplan abgeleitet werden.

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